Hauptbereich
Grundsteuererklärung
Erstelldatum19.08.2022
Hier finden Sie Hinweise und Informationen zur Abgabe der Grundsteuererklärung
Kontaktdaten und Ansprechpartner
Angaben für die Grundsteuererklärung
Bodenrichtwerte
Die erforderlichen Daten für die Grundsteuer, mit dem Stichtag 01.01.2022, werden in das Bodenrichtwertinformationssystem (Boris-BW) eingestellt und können ab dem 01.07.2022 von dort abgerufen werden.
Bodenrichtwerte Weissach & Flacht (Link)
Auskünfte zu Bodenrichtwerten und Grundstücksgrößen kann Ihnen der Gemeinsame Gutachterausschuss der Gemeinden Renningen, Rutesheim und Weissach erteilen:
Zur Homepage des Gemeinsamen Gutachterausschusses (Link)
Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Hauptstraße 1
71272 Renningen
gutachterausschuss(@)renningen.de
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag 8.00 Uhr - 11.30 Uhr
Donnerstag 15.30 Uhr - 18.00 Uhr
Ansprechpartner:
- Angela Kirsch-Brenner
Telefonnummer 07159 924-167
angela.kirsch-brenner(@)renningen.de
- Petra Just
Telefonnummer 07159 924-134
Petra.just(@)renningen.de
Vorsitzender des Gutachterausschusses:
Hartmut Marx
Telefonnummer 07159 924-131
hartmut.marx(@)renningen.de
Grundbuchauszüge
Infolge der Neuordnung des Grundbuchwesens in Baden-Württemberg wurden die bisherigen Grundbuchämter der Amtsgerichtsbezirke Waiblingen, Backnang, Bad Cannstatt, Leonberg, Ludwigsburg und Schorndorf bis zum 31.12.2017 sukzessive in das neue zentrale Grundbuchamt beim Amtsgericht Waiblingen eingegliedert.
Auszug aus dem Grundbuch online beantragen
KONTAKT
Amtsgericht Waiblingen - Grundbuchamt -
Winnender Straße 27
71334 Waiblingen
Telefon: 07151/1664-0
Fax: 07151/1664-476
Email: poststelle@gbawaiblingen.justiz.bwl.de
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Telefonzeiten:
- Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie
- Montag bis Donnerstag 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Wichtiger Hinweis zur Vermeidung von Rechtsnachteilen:
- sind Postsendungen an das Grundbuchamt ausschließlich an die Adresse Winnender Straße 27, 71334 Waiblingen zu richten.
- sind während der Öffnungszeiten Schriftstücke nicht einzuwerfen, sondern persönlich an der Infothek des Grundbuchamts abzugeben.