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Gemeinde Weissach
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Ausweisen | Reisen | Gewerbe | Friedhof | Standesamt | Rente: Gemeinde Weissach

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Unser Bürgerservice - Ohne Terminvereinbarung

Das Bürgerbüro bietet kommunale Dienstleistungen an zentraler Stelle aus einer Hand. Kundenfreundliche Öffnungszeiten und eine offene, einladende Atmosphäre zeichnen den Service der Gemeinde Weissach aus. Dabei rücken die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt, denn eine bürgernahe und bürgerfreundliche Verwaltung - das ist das Ziel unseres Bürgerbüros.

Im Rathaus erwartet im gut zu erreichenden und barrierefreien Erdgeschoss unser Team des Bürgerbüros, das sich Ihrer Anliegen annimmt und Ihnen gerne weiterhilft.

Kommen Sie gerne während unserer Öffnungszeiten vorbei. 

Sachgebiet Bürgerdienste

07044/9363-0

buergerdienste(@)weissach.de

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten (Download) (PDF-Dokument, 127,15 KB, 13.10.2021)

Unser Bürgerservice

Ausweisen & Reisen
Gewerbe
Einziehen & Umziehen
Rente
Friedhof
Standesamt
Feiern & Anmieten
LRA Böblingen

Formulare zum Downloaden

Grundbuchauszug online beantragen

Auf der Seite des Amtsgerichts Waiblingen können Sie Grundbuchauszüge für Weissach & Flacht online beantragen:

Hier geht es zum Online-Formular für Grundbuchauszüge (Link)

Formulare und Merkblätter des Landratsamtes Böblingen

Hier geht es zu allen Formularen und Anträgen des LRA Böblingen (Link)

- Führerschein

- Schwerbehinderung

- Aufenthaltstitel / Gestattung / Aufenthaltserlaubnis

- Einbürgerungsantrag

- Parkerleichterung für gehbehinderte Menschen

- Abfallwirtschaft

- Bauantrag

- etc.

Ausweisen & Reisen

Informieren Sie sich vor jeder Reise nach den Einreisebestimmungen im Zielland. Nicht in jedem Land reicht ein Kinderreisepass/Personalausweis/Vorläufige Dokumente aus. Informationen erhalten Sie beim Auswärtigen Amt.

Downloads:

Was benötige ich für einen Personalausweis:

  • Aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Bisheriges Ausweisdokument, falls nicht vorhanden: Geburtsurkunde
  • Gebühr 37,00 €, bei unter 24jährigen: 22,80€
  • Gültigkeit 10 Jahre, bei unter 24jährigen: 6 Jahre
  • Erfassen der Fingerabdrücke ab 6 Jahren
  • Selbst unterschreiben ab 10 Jahren
  • 3-5 Wochen Wartezeit

Was benötige ich für einen Reisepass:

  • Aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Bisheriges Ausweisdokument, falls nicht vorhanden: Geburtsurkunde
  • Gebühr 70,00 €, bei unter 24jährigen: 37,50€
  • Gültigkeit 10 Jahre, bei unter 24jährigen: 6 Jahre
  • Erfassen der Fingerabdrücke ab 6 Jahren
  • Selbst unterschreiben ab 10 Jahren
  • 6-8 Wochen Wartezeit

Es muss besonders schnell gehen?

  • Vorläufiger Personalausweis: Aktuelles Passbild erforderlich, Sofortige Aushändigung möglich, Gültigkeit: 3 Monate, Kosten 10,00 €
  • Vorläufiger Reisepass: Aktuelles Passbild erforderlich, sofortige Aushändigung möglich, Gültigkeit 1 Jahr, Kosten 26,00 € 
  • Expressreisepass: Wird in 4-5 Werktagen geliefert, Kosten: 92,00 € 

Sie können Ihren Ausweis/Pass nicht selbst abholen?

Umtausch alter Führerschein

Antragsformular Umtausch EU-Kartenführerschein (PDF-Dokument, 733,72 KB, 11.01.2022)

Geben Sie das ausgefüllte Formular bei uns ab und legen Sie folgende Unterlagen bei:

- 1 Passbild

- Kopie Personalausweis

- Kopie Führerschein

Beantragung von Personenstandsurkunden

Sie benötigen eine Personenstandsurkunde aus dem Standesamt Weissach?

Hier können Sie Ihre Urkunden bequem online bestellen: Zur Urkundenbestellung

Fügen Sie als Anlage bitte eine Ausweiskopie hinzu.

Meldewesen | Zuzug nach Weissach | Umzug innerhalb von Weissach | Anmeldung

Sie sind in Miete gezogen?

Bitte reichen Sie bei Ihrer Anmeldung in Weissach eine Wohnungsgeberbestätigung/Wohnungsgeberbescheinigung (PDF-Dokument, 51,81 KB, 27.12.2016) ein. Für die Anmeldung ist ein persönliches Erscheinen im Rathaus mit Ihrem Personalausweis/Reisepass erforderlich.

Für Vermieter: Wohnungsgeberbestätigung online einreichen

Meldebescheinigung beantragen

Hier können Sie eine einfache oder erweiterte Meldebescheinigung beantragen. Bitte beachten Sie, dass der Antrag nur mit einer beigefügten Ausweiskopie bearbeitet werden kann.

Für Eltern: Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich des Umzugs eines minderjährigen Kindes gemäß § 22 Bundesmeldegesetz (BMG)

Nebenwohnsitz innerhalb oder außerhalb von Weissach abmelden:

Abmeldung eines Nebenwohnsitzes (Fügen Sie dem Antrag bitte eine Ausweiskopie bei)

Abmeldung ins Ausland:

Formular Abmeldung ins Ausland - Fügen Sie bitte eine Ausweiskopie hinzu.

Vollmacht zur melderechtlichen Abmeldung einer Person

Gewerbe

Sie nehmen eine selbstständige Tätigkeit in Weissach auf? Hier geht es zur Gewerbeanmeldung (auch für Nebentätigkeiten):

Gewerbe anmelden

  • Bitte fügen Sie dem Formular eine Ausweiskopie aller vertretungsberechtigten Personen des Gewerbes be. Bei juristischen Personen ist zusätzlich der Handelsregisterauszug erforderlich.

Sie geben Ihre Tätigkeit auf oder haben Ihren Betriebssitz außerhalb von Weissach verlegt? Hier können Sie Ihr Gewerbe abmelden:

Gewerbe abmelden

  • Bitte fügen Sie dem Formular eine Ausweiskopie aller vertretungsberechtigten Personen des Gewerbes bei. Bei einem Gesellschafteraustritt genügt die Ausweiskopie des austretenden Gesellschafters.

Sie haben Ihren Betriebssitz innerhalb von Weissach verlegt oder Ihr ausgeübte Tätigkeit hat sich verändert? Hier können Sie die Gewerbeummeldung vornehmen:

Gewerbe ummelden

  • Bitte fügen Sie dem Formular eine Ausweiskopie aller vertretungsberechtigten Personen des Gewerbes bei.

Ausfüllbare PDF-Formulare:

Formulare zum Ausdrucken:

Weitere Informationen erhalten Sie hierauf der Seite des Landratsamtes Böblingen.

Rentenantrag

Welche Unterlagen benötige ich?

Zum selbst Ausfüllen und Mitbringen:

Fristen:

Für Renten aus eigener Versicherung - also für Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten und Erziehungsrenten - gilt generell eine Antragsfrist von drei Monaten, sobald alle Voraussetzungen für die Rente erfüllt sind. Stellen Sie den Antrag später, kann die Rente in der Regel erst ab dem Antragsmonat beginnen.

Bei Hinterbliebenenrenten - also bei Witwen-, Witwer- und Waisenrenten - beträgt die Antragsfrist vom Todestag an zwölf Kalendermonate. Diese Frist gilt auch, wenn eine Rente schon einmal weggefallen ist und später erneut beantragt wird. Wird der Hinterbliebenenrentenantrag später gestellt, beginnt die Rente erst ab dem Antragsmonat und kann nicht rückwirkend gezahlt werden

Termine für eine Rentenberatung erhalten Sie im Rathaus in Leonberg am Sprechtag der Deutschen Rentenversicherung.

KontaktBeratungsstelle Leonberg:

Deutsche Rentenversicherung
- Sprechtag -
(Neues Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 00.22)

Belforter Platz 1
71229 Leonberg

  • Beratungszentrum.region-stuttgart@drv-bw.de
  • Terminvereinbarung: 0711 848 30300 *
  • Mittwoch jeweils von 8.40-12.00 und 13.00-15.40 Uhr * Eine Terminvereinbarung ist erforderlich, eine Antragsaufnahme nicht möglich!
 

Beratungsstelle Herrenberg (mittwochs)

Terminvereinbarung zwingend erforderlich unter: 0711 848 30300

Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauskunft beantragen

Ein Führungszeugnis muss persönlich gegen eine Gebühr von 13,00 € im Rathaus beantragt werden. Bitte bringen Sie hierfür Ihren Personalausweis mit.

Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (keine juristischen Personen) kann im Bürgerbüro beantragt werden, wenn Sie in Weissach gemeldet sind, unabhängig vom Sitz der Betriebsstätte.

Bei juristischen Personen muss der Auszug aus dem Gewerbezentralregister bei der Meldebehörde beantragt werden, wo sich der Betriebssitz des Unternehmens befindet.

Alternativ können Sie mir der Onlineausweisfunktion Ihr Führungszeugnis auf der Seite des Bundesamt für Justiz online beantragen.

Schankerlaubnis/Gestattung beantragen

Schankerlaubnis beantragen (PDF)

Gestattung / Bewirtung bei Veranstaltungen

Falls Sie beabsichtigen, aus besonderem Anlass einen Ausschank im Rahmen einer zeitlich begrenzten Veranstaltung zu betreiben, benötigen Sie eine gaststättenrechtliche Erlaubnis (Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz). Diese kann für einen vorübergehenden Gaststättenbetrieb unter erleichterten Voraussetzungen erteilt werden.

Hierfür ist ein besonderer Anlass notwendig, der nicht lediglich in der gastronomischen Tätigkeit liegen darf. Beispiele hierfür sind Vereinsveranstaltungen, Sport- und Schulfeste, Messen oder Marktveranstaltungen.

Eine Erlaubnis (Gestattung) ist nicht erforderlich, wenn lediglich

  • alkoholfreie Getränke,
  • unentgeltliche Kostproben oder
  • zubereitete Speisen

verabreicht werden.

Die Gestattung kann nur für eine örtlich bestimmte Stelle erteilt werden. In der Erlaubnis können Auflagen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung angeordnet werden.

Insbesondere sind die Vorschriften des Lebensmittelrechts, des Jugendschutzes, des Landesnichtraucherschutzes, des Brandschutzes, des Bau- und Immissionsschutzrechts (Lärm), zu beachten.

Da die Gemeinde Weissach die Erlaubnis (Gestattung) erst nach Überprüfung des Antrags erteilen kann, ist dieser rechtzeitig - spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung - einzureichen.

Sie können Ihren unterschriebenen Antrag per Post, per Fax oder per E-Mail zusenden.

Kontakt

Rathaus Weissach | EG
Rathausplatz 1, 71287 Weissach
07044 9363-0
07044 9363-44

buergerdienste(@)weissach.de